Der Begriff "Lebenskraft" in der Homöopathie wurde von Dr. med. Christian Friedrich Samuel HAHNEMANN (1755-1843, Germany, France), dem Begründer der Homöopathie, wie folgt definiert:
§ 9 Organon der Heilkunst, 1842
"Im gesunden Zustand des Menschen waltet die geistartige Lebenskraft unumschränkt. Als Dynamis belebt sie den materiellen Körper und hält seine Teile, in Gefühlen und Tätigkeiten, in bewundernswert harmonischem Lebensgang. So kann sich unser innewohnender Geist dieses lebendigen, gesunden Werkzeugs frei zu dem höheren Zweck unseres Daseins bedienen."
§ 10 Organon der Heilkunst, 1842
"Ohne Lebenskraft ist der materielle Organismus keiner Empfindung, keiner Tätigkeit und keiner Selbsterhaltung fähig. Nur die immaterielle Lebenskraft, die den materiellen Organismus im gesunden und kranken Zustand belebt, verleiht ihm Empfindung und bewirkt seine Lebensverrichtungen."
Die Erkenntnis, dass der menschliche Organismus nur leben kann, wenn eine (energetische) Kraft wirkt, stellte Hahnemann an den Anfang seines „Gesetzbuches“ über die Anwendung der Homöopathie (Organon der Heilkunst). Dies war für ihn auch die Erklärung dafür, dass die Mittel, die diese Lebenskraft heilen, ebenso auf energetischer Ebene wirken müssen. Genau diese Voraussetzung haben homöopathische Mittel, da sie starkt verdünnt und durch Verschütteln in ihrer Energie verstärkt werden.
Wir benutzen heute gerne den Begriff „Selbstheilungskräfte" für die Möglichkeiten unseres Körpersystems, aus eigenen Kräften gesund zu werden. Meines Erachtens drückt das Wort „Lebenskraft“ noch umfassender die unendlich vielen Prozesse aus, die ständig in unserem Organismus zur Regulation ablaufen.
Ich arbeite seit 2012 mit der Weiterentwicklung der synergetischen Homöopathie, bei der die Lebenskraft eine zentrale Stellung einnimmt. Ob die Lebenskraft umfassende und tiefgreifende Stärkung benötigt, wird mit Hilfe des kinesiologischen Muskeltests festgestellt.