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Behandlungskosten

Naturheilpraxis Freigericht LogoVor Beginn der Behandlung ist ein kostenfreies Informationsgespräch möglich, um allgemeine Fragen zur Behandlung, den Therapien und den zu erwartenden Kosten zu besprechen. Bei Zustimmung wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen, der auch die Honorarvereinbarung beinhaltet.

Das Gebührenverzeichnis:

Anders als bei Ärzten gibt es für Heilpraktiker keine durch Landes- oder Bundesrecht bindende Gebührenordnung.

Von 6 Heilpraktikerverbänden wurde ein Gebührenverzeichnis (GebüH) in enger Absprache mit den Kostenträgern erarbeitet. Dieses ist seit 1985 die Grundlage der Leistungszusage der PKV (private Krankenversicherung) und der Beihilfe für Beamte.

Das Honorar:

In der Honorargestaltung ist an kein Gesetz gebunden. Ich berechne mein Honorar nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 60 €. Begonnene Stunden werden anteilig berechnet, dies gilt ebenso für telefonische Beratungen. Ausgenommen sind kurze Informationen oder Rückmeldungen von Behandlungsergebnissen.

Das Erstgespräch dauert in der Regel 1 - 2 Stunden. Folgebehandlungen sind individuell, häufig erfolgen sie im Abstand von 4 Wochen mit gegebenenfalls zwischendurch telefonsichen Abklärungen. Bei akuten Erkrankungen, akuten psychischen Belastungen und in der Traumabegleitung sind Folgetermine frühzeitiger. Die Modalitäten hierzu spreche ich im Einzelnen mit Ihnen ab.

Ich habe Verständnis dafür, wenn Sie eine Behandlung kurzfristig absagen müssen. Bitte tun Sie dies spätestens am Vortag. Für versäumte Behandlungstermine, behalte ich mir ein Ausfallhonorar von 20 € vor.

 

Erstattung der Behandlungskosten:

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für Behandlungen bei Heilpraktikern. Private Krankenkassen sowie die Beihilfe für Beamte erstatten Heilpraktikerrechnungen angelehnt an das Gebührenverzeichnis (siehe oben). 

Das derzeit gültige GebüH ist im Grunde veraltet und es sind nicht alle inzwischen etablierten Verfahren aufgelistet. Außerdem gibt es Mindest- und Höchstbeträge, so dass Zusatzversicherungen und Privatkassen je nach Tarif unterschiedlich erstatten. Auch die Beihilfekassen haben keine einheitlichen Erstattungsrichtlinien. 

Sollten Sie die Möglichkeit einer Erstattung haben, erstelle ich Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe der Erstattung nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag bzw. der Beihilferichtlinie richtet. Der Honorarvertrag von Heilpraktikern besteht direkt gegenüber des Patienten und ist unabhängig von der Höhe der Erstattung.

 

Behandlungsvertrag:

Vor Beginn der Behandlung schließe ich mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab und Sie erhalten eine Datenschutzerklärung, die Ihre Einwilligung erfordert. Gerne sende ich Ihnen vorab den Behandlungsvertrag und die Datenschutzerklärung zu und beantworte Ihre Fragen hierzu.  

 

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